Allgemeine Förderrichtlinien

Ihrem Zweck entsprechend, ist die Sporthilfe Förderer des olympischen und paralympischen Spitzensports in Rheinland-Pfalz.

Sie unterstützt ideell und finanziell:

  • erfolgreiche Athletinnen und Athleten in olympischen und paralympischen Sportarten und Disziplinen, die mit ihren Ergebnissen bei Europa- und Weltmeisterschaften, bei Olympischen und Paralympischen Spielen internationale Konkurrenzfähigkeit bewiesen haben,
  • Vereine und Verbände, die den olympischen und paralympischen Spitzensport fördern,
  • Sportlerinnen und Sportler bei sozialen Härten, die durch Ausübung des Spitzensports entstanden sind,
  • erfolgreiche Trainer aus Rheinland-Pfalz.

Die finanziellen Leistungen gliedern sich in:

  1.  Regelförderung
  2.  Projektförderung
  3.  Härtefallentscheidung
  4. Prämien

Die Finanzierung der beschriebenen Leistungen erfolgt aus Mitteln der Kuratoren und Förderer der Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz.

Athletinnen und Athleten, die von der Sporthilfe Zuwendungen erhalten, verpflichten sich eine Athletenvereinbarung zu unterzeichnen.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung besteht nicht.

1. Regelförderung

Athletinnen und Athleten, die bei Olympischen- oder Paralympischen Spielen Platz 1 bis 8, bei Weltmeisterschaften Platz 1 bis 6, bei Europameisterschaften Platz 1 bis 3 belegen, erhalten bis zum nächsten Zielwettkampf eine monatliche Förderung in Höhe von 300 €.

Als Zielwettkampf wird der jeweils internationale Wettkampfhöhepunkt des kommenden Jahres/ der kommenden Saison gewertet (OS/PS vor WM vor EM).

2. Projektförderung

Athletinnen und Athleten, die bei Olympischen- oder Paralympischen Spielen eine Platzierung ab Platz 9, bei Weltmeisterschaften von Platz 7 bis 12 und bei Europameisterschaften von Platz 4 bis 8 belegen, erhalten bis zum nächsten Zielwettkampf eine Projektförderung von maximal 1.800 €/Jahr. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt gegen Vorlage von entsprechenden Originalbelegen für sportfachlich bedingte Aufwände.

3. Härtfallentscheidungen

Der Vorstand der Sporthilfe entscheidet über die Aufnahme in die Regel- bzw. Projektförderung und/oder weitere Förderleistungen im Sinne des Stiftungszwecks.

4. Prämien

Die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz gewährt Prämien für erfolgreiche Athletinnen und Athleten für Platzierungen bei Olympischen- und Paralympischen Spielen und Weltmeisterschaften in olympischen oder paralympischen Sportarten bzw. Disziplinen. Für jede/n Athlet/in wird pro Jahr maximal eine Prämienzahlung fällig und zwar für den jeweils höchsten Erfolg. Bei Mannschafts- und Spielsportarten werden die Prämien halbiert.

4.1       Olympische und Paralympische Spiele

Der Vorstand der Sporthilfe entscheidet im Jahr vor den Olympischen und Paralympischen Spielen über die Gewährung von Prämien für Athleten und Trainer.

4.2       Weltmeisterschaften

Platz 1:            1.000 €
Platz 2:               750 €
Platz 3:               500 €

4.3       Europameisterschaften

Platz 1:            500 €
Platz 2:            400 €
Platz 3:            300 €

4.4       Trainerprämien

Der Vorstand der Sporthilfe kann Trainern bei herausragenden Ergebnissen der von Ihnen betreuten Athletinnen und Athleten, bei Welt- und Europameisterschaften, eine Prämie gewähren.

Die Trainer müssen dem OSP-/PA-L- System des Landes Rheinland-Pfalz angehören.

 

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